Fahrschule-Berlin

PKW Führerschein (Berlin)

Vor dem Absolvieren eines Pkw Führerscheins in Berlin stellen sich viele angehende Fahrer Fragen zu den Kosten, über die Fahrzeuge, die gefahren werden dürfen und welche Besonderheiten beim Pkw Führerschein ab 17 und Pkw Führerschein mit Anhänger in Berlin gelten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zum PKW Führerschein Berlin beantwortet. Zudem gibt es Informationen, wie viele Fahrstunden in der Praxis und wie viele Unterrichtsstunden im theoretischen Unterricht in der Fahrschule in Berlin absolviert werden müssen, um den „Pkw Führerschein Berlin“ zu erhalten.

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Kosten Pkw Führerschein Berlin

Die Kosten für einen PKW Führerschein in Berlin setzen sich zusammen aus Anmelde- und Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Prüfung sowie aus den Gebühren für die Teilnahme am theoretischen und praktischen Fahrunterricht in der Fahrschule Berlin. Die Kosten für die Teilnahme an der Theorieprüfung in Berlin betragen 22,49 € und für die Teilnahme an der praktischen Prüfung für den Pkw Führerschein in Berlin werden bei der DEKRA oder beim TÜV 116,93 € bezahlt. Weitere Kosten für den Pkw Führerschein in Berlin setzen sich zusammen aus den Kosten für den Unterricht in der Fahrschule und die Formalia wie Passbild, Anträge und Erste-Hilfe-Kurs.

Pkw Führerschein verlängern Berlin

Wer noch den alten Führerschein besitzt, kann einen EU-Führerschein beantragen bzw. die PKW Führerschein Klasse 3 in Berlin verlängern lassen. Wer bereits den EU-Führerschein Klasse B zum Fahren von Pkw hat, benötigt keine Verlängerung.

Pkw Führerschein in Berlin – Was darf ich fahren?

Mit einem Pkw Führerschein in Berlin, der mit der Führerscheinklasse B bezeichnet wird, sind die Führerscheinklassen AM und L mit eingeschlossen. Die Klasse AM berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern bis 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm³. Inhaber eines PKW Führerscheins dürfen Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t fahren.

Pkw Führerschein Klasse 3 – Exkurs

Die alte Pkw Führerschein Klasse 3 wurde mit der Führerscheinreform im Jahr 1999 in die neue Führerscheinklasse B umbenannt und damit wurden auch einige Änderungen hinsichtlich der Berechtigung zum Fahren von bestimmten Kraftfahrzeugen wirksam. Mit der Führerscheinklasse 3 ist das Fahren von Kfz mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t sowie das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm³ zulässig. Letztere dürfen aber nur dann gefahren werden, wenn der Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 absolviert wurde. Für alle, die den Führerschein Klasse 3 in den neuen EU-Führerschein in Form einer Karte umtauschen lassen, gilt die Berechtigung zum Fahren von Fahrzeugen, die den Klassen B, BE, C1 und C1E zugeordnet werden. Auch das Fahren von Zugfahrzeugen mit zweiachsigem Anhänger ist zulässig sowie das Fahren von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen.

Pkw Führerschein mit Anhänger

Inhaber der Führerscheinklasse B können auch Kraftfahrzeuge mit Anhänger fahren. Dabei ist zu beachten, dass der Zug (PKW + Anhänger) nicht mehr als 3,5t zulässiges Gesamtgewicht hat (Ausnahme: Erlaubt sind PKW bis 3,5t + Anhänger bis 750 Kg). Mit der Erweiterung B96 kann ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 750kg gefahren werden, wenn das Gesamtgewicht des Zugs 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht überschreitet. Mit der Führerscheinklasse BE, dürfen allgemein Anhänger mit mehr als 750 kg bis maximal 3,5t gefahren werden.