Fahrschule-Berlin

Führerschein mit 17

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Der Führerschein mit 17, auch das begleitetes Fahren genannt, wurde im Jahr 2008 auch im letzten Bundesland akzeptiert und ist somit in der gesamten Bundesrepublik möglich. Der Führerschein mit 17 ist in Berlin seit dem 1. Februar 2006 möglich. Dieser ermöglicht Minderjährigen den Führerschein der Klasse B zu absolvieren und ein Kraftfahrzeug in Begleitung einer festgelegten Begleitperson (mehr dazu unten) zu führen. Es ist bereits mit 16,5 Jahren erlaubt die Fahrschule zu besuchen und dort seine Ausbildung zu absolvieren. Mit Erreichung der Volljährigkeit können die Fahranfänger ihren EU-Führerschein bekommen.

Anmeldung zum Führerschein mit 17 in Berlin

Driving School Berlin ist die optimale Fahrschule für den Führerschein mit 17. Du findest uns am Mierendorffplatz in Berlin Charlottenburg, nicht weit entfernt von den Bezirken Spandau und Tiergarten. Du kannst Montag – Freitag in den Sprechzeiten zwischen 14 und 19 Uhr vorbeikommen und uns über das Konktaktformular oder aber telefonisch unter 030 / 344 68 60 weitere Fragen zum Führerschein stellen.

Voraussetzungen

Der Führerschein mit 17 ist an einige Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft, die deutschlandweit gleich sind. Zum Beispiel darf nur mit einer Begleitperson gefahren werden, die mindestens 30 Jahre alt ist und den Führerschein der Klasse B bereits 5 Jahre oder länger besitzt. Des Weiteren darf die Begleitperson nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Auch wird die Begleitperson eingetragen und muss bereits beim Beantragen des Führerscheines feststehen. Maximal dürfen fünf Begleiter angegeben werden.

Kosten

Die Kosten für den Führerschein mit 17 findest Du in unserer Preisliste.
Zusätzlich kommen noch Gebühren hinzu:
– 3,30€ pro Begleitperson für die Auskunft beim Zentralregister
– 5,50€ pro Begleitperson für weitere Überprüfungen

Dauer

Die Ausbildung dauert genau so lange wie eine gewöhnliche Fahrausbildung. Diese hängt immer vom Fahrschüler und von der Intensität der Unterrichtsstunden ab.

Führerschein mit 17 – Begleitperson

Die Begleitperson beim Führerschein ab 17 in Berlin soll mehrere Funktionen erfüllen. Sie ist zum einen Ansprechpartner des Fahrers vor, während und nach der Fahrt, zum Beispiel bei Fragen zum Straßenverkehr, zu Witterungsbedingungen und zur Fahrzeugbedienung. Dabei soll die Begleitperson dem Fahrer genug Freiraum lassen, damit dieser eigene Entscheidungen während der Fahrt treffen kann. Des Weiteren soll eine Begleitperson wichtige Tipps und Hinweise während der Fahrt geben können, wenn das notwendig sein sollte, aber ein Eingreifen in das Fahren und die Fahrentscheidungen unterlassen. Das direkte Eingreifen in Fahrmanöver und Fahrentscheidungen kann die Konzentrationsfähigkeit des Fahrers negativ beeinflussen und somit vermeintliche Unfälle im Straßenverkehr begünstigen. Die Begleitperson kann neben der Beantwortung von Fragen seitens des Fahrers auch hinsichtlich der zu fahrenden Strecke beraten wie zum Beispiel bei Umleitungen durch Baustellen oder beim Umfahren von Strecken, auf denen sich häufig der Verkehr staut. In Konfliktsituationen und bei starken Belastungen durch das Fahren kann die Begleitperson einen mäßigenden Einfluss auf den Fahrer ausüben. Jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B ist sowie nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat, kann sich als Begleitperson für das begleitete Fahren ab 17 Jahren zur Verfügung stellen.

Eine separate Schulung müssen Begleitpersonen nicht absolvieren, aber der TÜV und die DEKRA raten dazu, dass Begleitpersonen ein Seminar besuchen, bei dem den Teilnehmern die Aufgaben der Begleitperson vermittelt werden. Bei Fragen rund um die Begleitperson kann man sich auch in unserer Fahrschule „Driving School Berlin“ informieren und Infomaterial mitnehmen.

In der Regel sind die Eltern oder Großeltern sowie weitere Verwandte diejenigen, die als Begleiter in Betracht kommen. Um Begleiter für den Fahrer ab 17 zu sein, muss der Begleiter in die Prüfbescheinigung des Fahrers eingetragen werden. Sind nicht die Eltern die Begleiter müssen sie als Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis zum Begleiter in schriftlicher Form erteilen.

Vorteile des Führerschein mit 17

Ein Vorteil und Grund für den Führerschein mit 17 ist, dass mit diesem auch gleichzeitig die Klasse AM (Roller) und die Klasse L (Traktor) und T (z.B. Quad) mit enthalten sind und die entsprechenden Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Es gibt auch einen guten finanziellen Vorteil, denn der ADAC bietet Fahrern, die den Führerschein mit 17 gemacht haben, ein Kfz-Versicherungspaket an, das günstiger ist.

Prüfbescheinigung für BF17 in Berlin

Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl an Begleitpersonen, aber in der Regel werden immer zwei Begleitpersonen für den Führerschein mit 17 benannt, die dann in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Nach bestandener praktischer und theoretischer Prüfung erhalten die Fahrschüler für BF17 noch nicht den Kartenführerschein, der auch EU-Führerschein genannt wird, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Die Bestätigung für das begleitete Fahren ab 17 wird vom Prüfer nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt. Mit dieser Bestätigung muss der Absolvent zur Führerscheinstelle in Berlin gehen und diese dort vorlegen. Dann wird die Prüfbescheinigung von der Führerscheinstelle Berlin ausgehändigt.

Auslandsfahrten beim Führerschein mit 17

Zu Beginn war das begleitete Fahren ab 17 nur in Deutschland möglich. Inzwischen können Inhaber der Prüfbescheinigung auch in Österreich mit der eingetragenen Begleitperson fahren. Vor Fahrtantritt in Österreich sollte jedoch der Versicherungsschutz mit der Kfz-Haftpflichtversicherung geklärt werden.