Neue Regelung ab dem 01.05.2014 für Bewerber der Klasse A,A1,A2 und AM
seit dem 01.Mai 2014 gilt die neue Anlage 7 der FEV, Fahrerlaubnisverordnung:
Bei Prüfungen der Klassen A,A1,A2 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passendem Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefeln mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.