Aufbauseminar für Punkteabbau (FES)

FAHREIGNUNGSSEMINARE / FES § 4a StVG

Seit 01.05.2014  heißt das VERKEHRSZENTRALREGISTER (VZR)  beim Kraftfahrtbundesamt ( KBA)  in Flensburg  nunmehr FAHREIGNUNGSREGISTER.

Anstelle  der sogenannten  Aufbauseminare für Punkteauffällige, ehemals ASP, gibt es jetzt die neuen Fahreignungsseminare (FES).

PUNKTEABBAU

Innerhalb von 5 Jahren ist durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar der Abbau eines Punktes möglich. Hierzu ist es aber nötig, nicht mehr als max. 5 Punkte im Fahreignungs – Bewertungssystem zu haben.

Beim Punktestand von 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung seitens der Verwaltungsbehörde, auch jetzt noch ist eine freiwillige Teilnahme, allerdings ohne die Möglichkeit eines Punktabzugs, möglich.

Hat man 8 oder mehr Punkte wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Das FES wird in einer Fahrschule mit entsprechender Seminarerlaubnis als verkehrspädagogische Maßnahme in 2 Modulen à 90 Minuten für 1-6 Teilnehmer angeboten. Der Zeitraum zwischen diesen beiden Einheiten muss dabei mindestens eine Woche betragen. Als nächstes folgen 2 verkehrspsychologische Einzelsitzungen à 75 Minuten bei einem Seminarleiter mit einer Seminarerlaubnis für Verkehrspsychologie. Die zweite Sitzung darf frühestens 3 Wochen nach Abschluss der ersten Sitzung gehalten werden. Somit kann man in einem Zeitraum von 4-6 Wochen mit der Beendigung des Seminars rechnen.