Fahrschule-Berlin

Führerscheinklassen Übersicht (Berlin)

Die nachfolgende Übersicht stellt die in unserer Fahrschule angebotenen Führerscheinklassen vor. Dazu finden Interessierte Infos zu den Fahrzeugen, die mit der jeweiligen Führerscheinklasse gefahren werden dürfen als auch Infos zum Mindestalter, um die jeweilige Führerscheinklasse in der Fahrschule Berlin absolvieren zu können.

Führerscheinklasse Mofa
– Mindestalter 15 Jahre
– Zweirad mit maximal 25 km/h und einem Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum / Elektromotor
➤ Details zur Führerscheinklasse Mofa

Führerscheinklasse AM
– Mindestalter 16 Jahre
– zweirädrige Kraftfahrzeuge / Mopeds (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Mopeds mit Beiwagen), die eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten und einen maximalen Hubraum von 50 ccm haben. Für Elektro-Zweiräder gilt eine maximale Nenndauerleistung von maximal 4 kW
➤ Details zur Führerscheinklasse AM

Führerscheinklassen A – Motorradführerscheine in der Übersicht

Führerscheinklasse A1 (beinhaltet Fahrberechtigung für AM)
– Mindestalter 16 Jahre
– Motorräder bis 125 ccm und mit maximal 11 kW Motorleistung dürfen gefahren werden
– Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer maximalen Motorleistung von 15 kW bzw. einem Hubraum ab 50 ccm bei integriertem Verbrennungsmotor
➤ Details zur Führerscheinklasse A1

Führerscheinklasse A2 (beinhaltet Fahrberechtigung für AM und A1)
– Mindestalter 18 Jahre
– Leichtkrafträder mit und ohne Beiwagen mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW
– liegt der zweijährige Vorbesitz der Führerscheinklasse A1 vor, muss keine theoretische Prüfung absolviert werden
➤ Details zur Führerscheinklasse A2

Führerscheinklasse A (beinhaltet Fahrberechtigung für A1 und A2)
– Mindestalter 20 Jahre
– liegt der zweijährige Vorbesitz der Klasse A2 vor, entfällt die theoretische Prüfung zum Erwerb der Führerscheinklasse A)
– berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit mehr als 50ccm Hubraum und einer Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h
– ab dem 21. Lebensjahr gilt die Fahrerlaubnis A auch für dreirädrige Krafträder mit mehr als 15 kW Leistung
– ab dem 24. Lebensjahr können alle Krafträder gefahren werden
– Besitzdauer ist unbefristet
➤ Details zur Führerscheinklasse A

Führerscheinklassen B – Übersicht

Führerscheinklasse B (beinhaltet Führerscheinklassen AM und L)
– Mindestalter 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
– keine Befristung auf die Besitzdauer nach erfolgreichem Bestehen der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung
– Berechtigung zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 Kilogramm und mit maximal acht Sitzplätzen plus Fahrersitz
– Berechtigung zum Fahren von Pkw mit Anhänger, wenn der Anhänger maximal 750 Kilogramm und das Gesamtgewicht aus Anhänger und Zugfahrzeug nicht mehr als 3.500 Kilogramm beträgt
➤ Details zur Führerscheinklasse B

Führerscheinklasse BE (keine eigentliche „Führerscheinklasse“, nur Erweiterung für B)
– Diese Führerscheinklasse darf nur in Kombination mit Führerscheinklasse B erworben werden.
– Mindestalter 18 Jahre
– keine Befristung auf die Besitzdauer nach Erwerb der Erweiterung
– Berechtigung zum Fahren von Anhängern und Sattelhängern von mehr als 750 Kilogramm und nicht mehr als 3.500 Kilogramm
– Fahrzeugkombination aus Pkw und Anhänger darf maximal 7.000 kg betragen
➤ Details zur „Führerscheinklasse“ BE

Führerscheinklasse B96 (nur in Kombination mit Klasse B; beinhaltet AM und L)
– Mindestalter 18 Jahre (ab 17 bei begleitetem Fahren)
– B96 als Erweiterung der Führerscheinklasse B zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit Anhänger, wobei das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeug-Anhänger-Kombination 4.250 Kilogramm nicht überschreiten darf
➤ Details zur „Führerscheinklasse“ B96